Jugendarbeit ist ein verzweigtes, zuweilen sogar ein chaotisch anmutendes Gebilde, schreibt Werner Thole in seinem Grundlagenbuch zu Jugendarbeit. Weil "Jugendarbeit" kein Arbeitsfeld ist, welches staatlicher Aufsicht untersteht (wie zum Beispiel die Schule), kann sich grundsätzlich jede beliebige Institution als in der Jugendarbeit tätig bezeichnen und grundsätzlich alle Personen als Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter.
Trotzdem hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch und auch in der Sozialwissenschaft eine engere Verwendung der Bezeichnung "Jugendarbeit" eingebürgert, welche es möglich macht, "Jugendarbeit" zu definieren. Werner Thole schlägt folgende Definition von "Jugendarbeit" vor:
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Kinder- und Jugendarbeit umfasst alle
Kinder ab dem Schulalter und Jugendliche können hier
Die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit konstituiert damit ein freiwilliges Angebot in einem doppelten Sinne: Weder können Kinder und Jugendliche zu einer Teilnahme verpflichtet werden, noch können sie andererseits ihre Teilnahme einklagen. (THOLE, S. 23) |