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"Bloss keine Überreaktionen!"
Handeln mit Augenmass und Methode bei disziplinarischen Verstössen von Jugendlichen
Samstagnacht im September, 22:00 Uhr. Der Jugendarbeiter fährt vom fröhlichen Teamausflug nach Hause. Zufällig sieht er im Jugendtreff noch Licht, und schaut kurz vorbei. Als er die aufgebrochene Türe des Jugendtreffs aufstösst, trifft er auf ein fröhliches Saufgelage von 15 Jugendlichen. Aus der Musikanlage dröhnt HipHop-Sound, auf den Tischen stehen zwei Dutzend Bierflaschen, die Stimmung ist locker. Als der Jugendarbeiter die Musik abstellt, schauen ihn 30 Augen interessiert an. Die 15- bis 19-jährigen Jugendlichen sind gespannt auf die Reaktion des Erwachsenen.
VON PETER MARTI, JUGENDARBEITER
Wenn man einen offenen Jugendtreff führt, gehören solche Erlebnisse zum Alltag. Trotzdem stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, wie man als Jugendarbeiter richtig auf Regelverstösse von Jugendlichen reagiert. Eine Patentlösung gibt es nicht. Wohl aber einige Erfahrungen aus der Jugendarbeitspraxis, die ich in diesem Artikel weitergeben möchte. Im Zentrum steht dabei das "professionelle Handeln" als Fachperson.
Die Reaktion auf Regelverstösse darf nicht nur - sozusagen juristisch - im Licht von "Tat und Strafe" gesehen werden. Sie kann auch als Chance für pädagogisches Handeln genutzt werden. Grundsätzlich aber gilt der alte Spruch, den wir im Militärdienst jeweils aufgebrachten Vorgesetzten entgegenhielten, die ungesunde Hektik verbreiteten: "Bloss keine Überreaktionen!".
Kehren wir zum im Vorspann genannten Szenario zurück und spielen einige Möglichkeiten durch, wie die Reaktion des Jugendarbeiters auf den Einbruch im Jugendtreff aussehen könnte. Die einleuchtendste Reaktion ist der "Gefühlsausbruch". Der Jugendarbeiter brüllt die Jugendlichen an, droht mit drakonischen Strafen oder gar mit der Polizei, erteilt den Anwesenden ein unbefristetes Jugendtreffverbot und kündigt an, den Eltern der Anwesenden einen Beschwerdebrief zu schicken. Voraussehbare Reaktion der Jugendlichen: entweder, die Gruppe baut eine "Wand von Schweigen" gegenüber dem Erwachsenen auf, der ihre fröhliche Party mit seiner miesen Stimmung stört oder sie fordern den Jugendarbeiter gar auf, sich im Ton zu mässigen, weil sie nicht so mit sich reden liessen. Er solle ruhig seine Strafen verhängen, denn die Eltern ständen sowieso auf ihrer Seite und den blöden Jugendtreff wollten sie gar nicht mehr besuchen. Positives Ergebnis beim Jugendarbeiter: seinem Ärger wird kurzfristig Luft gegeben. Positives Ergebnis für das längerfristige Zusammenleben im Jugendtreff: keines, vielmehr kann Vandalismus oder eine gewaltgeprägte Atmosphäre Folge solchen Verhaltens sein.
Eine zweite, ebenfalls weit verbreitete Variante, ist die "Psychonummer". Mit Sorgenfalten auf der Stirn und weinerlicher Stimme teilt der Jugendarbeiter den Kids mit, dass sie seine Gefühle zutiefst verletzt hätten. Er leide persönlich darunter, dass ausgerechnet sie sein Vertrauen so sehr missbrauchten. Voraussehbare Reaktion der Jugendlichen: betretenes Schweigen, Schuldgefühle wenn ihnen der Jugendarbeiter sympathisch ist, und vielleicht das Angebot, die Bierflaschen sauber aufzuräumen und die aufgebrochene Türe am nächsten Tag zu reparieren. Positives Ergebnis beim Jugendarbeiter: er muss keine Strafe für die Jugendlichen finden und konnte seinen Gefühlen Ausdruck verleihen. Negatives Ergebnis bei den Jugendlichen: sie haben keine wirklich gute Möglichkeit, ihren Regelverstoss zu neutralisieren. Zurück bleiben Schuldgefühle und ein getrübtes Verhältnis zum Jugendarbeiter, sowie die Ansicht der Jugendlichen, das Problem habe möglicherweise nur mit der defekten Türe zu tun.
Eine dritte Variante ist das "Wegsehen". Der Jugendarbeiter schickt die Jugendlichen nach Hause, verliert kein Wort zu den Bierflaschen und der defekten Tür. Voraussehbare Reaktion der Jugendlichen: Sie lagern sich im benachbarten Stadtpark und feiern dort ihr Fest weiter. Am nächsten Samstag, wird das neue Schloss der Jugendtrefftüre zum zweiten Mal aufgebrochen, denn anscheinend, gibt es keine Sanktionen für den Regelverstoss im Treff. Positiver Effekt für den Jugendarbeiter: Kein Konflikt mit den Jugendlichen (aber hohe Kosten für Schäden und bald einmal unkontrollierbare Zustände im Jugendtreff). Positiver Effekt für die Jugendlichen: Festfreude bis zur endgültigen Schliessung des Treffs, die nur eine Frage der Zeit sein wird.
Die vierte Variante ist die "legalistische Lösung". Der Jugendarbeiter weist in sachlichem Ton darauf hin, dass Paragraph X der Hausordnung gebrochen wurde und daher Sanktion Y in Kraft trete. Die Jugendlichen seien selber schuld, dass sie die vereinbarte Sanktion treffe. Voraussehbare Reaktion der Jugendlichen: Versuch, eine mildere Sanktion auszuhandeln, indem Ausreden für das Verhalten vorgebracht werden oder die Schuld einem einzelnen Gruppenmitglied zugeschoben wird. Positiver Effekt für den Jugendarbeiter: die Verantwortung wird an die Jugendlichen weitergegeben und das Rechtsempfinden ist wiederhergestellt. Positiver Effekt für die Jugendlichen: sie können sich im Kollegenkreis als Märtyrer darstellen, die es geschafft haben, Sanktion Y auszulösen und damit die Bewunderung ihrer Kolleginnen und Kollegen finden.
Begriffe
- Kollektivstrafe: eine ganze Gruppe wird für das Versagen einzelner bestraft, zum Beispiel, weil der/die Täter/-in nicht ausfindig gemacht werden kann
- Gesetz: in der Rechtsordnung festgeschriebene Verhaltensregel (Nachtruhe, Cannabisverbot...)
- Regeln und Normen: von einer Mehrheit der Gesellschaft akzeptierte Verhaltensweisen, die aber meist von Erwachsenen gesetzt werden
- Haus- oder Lagerordnung: privat erlassene Regel, zum Beispiel für die Nutzung eines Raumes oder für die Dauer
- Lagervertrag: zwischen Teilnehmern und Leitung vorgängig vereinbartes Regelwerk für das Zusammenleben im Ferienlager
Vorsicht: Fallstricke!
Weshalb funktionieren die vier oben genannten Verhaltensweisen in der Praxis schlecht oder gar nicht? Meines Erachtens deshalb, weil sie die Gefühle des Jugendarbeiters ins Zentrum stellen, anstatt den Fokus auf die Jugendlichen zu richten. Alle vier Lösungen produzieren Gewinner und Verlierer. Bei den Varianten eins, zwei und vier sind die Jugendlichen die Verlierer. Bei der Variante drei ist es der Jugendarbeiter. Obwohl die vier Verhaltensweisen weit verbreitet sind und vor allem die Variante vier immer wieder als "saubere Lösung" vertreten wird, sind sie nicht geeignet, auf Dauer ein gutes Klima in einem Jugendtreff zu erhalten.
Problematische Reaktionsweisen
- Wegschauen
- Verhängung von drakonischen Sanktionen, die nicht überprüf- und durchsetzbar sind
- Ausübung von psychischem Druck
- Ausübung von körperlicher Gewalt
- Einbezug der Eltern (ausser bei Delikten von grosser Tragweite oder mit hohen finanziellen Folgen)
- Einbezug der Polizei (ausser bei Delikten gegen "Leib und Leben")
- Flucht in juristische Terminologie und legalistische Lösungen
- Bestrafung einzelner "AnführerInnen"
- Kollektivstrafen
Pädagogisch begründete Konfliktlösungen ohne Niederlagen
Etwas verkürzt gesagt, werden Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter dafür bezahlt, mit Jugendlichen umzugehen, die Regeln verletzen. Dasselbe gilt auch für Polizisten, Pfarrpersonen, Lehrerinnen oder Sozialpädagogen in Heimen. Eigentlich ergeht damit auch ein Auftrag an pädagogische Profis, Konflikte so zu lösen, dass sie den Jugendlichen und seine Entwicklung in den Mittelpunkt stellen. Natürlich ist dies leicht gesagt - und schwierig umgesetzt. Im Folgenden möchte ich Aspekte aufzeigen, die Fachpersonen dabei helfen können, auf Regelverstösse von Jugendlichen pädagogisch zu reagieren. Ich beziehe mich dabei auf die sogenannte "Methode III", wie sie der Amerikaner Thomas Gordon in seinem Buch "Lehrer-Schüler-Konferenz" (12. Auflage, 1998) beschreibt. Dabei erlaube ich mir aber, die Gordon'sche Methode in aller Freiheit anzuwenden und sie auf die spezifischen Bedürfnisse in der Jugendarbeit anzupassen.
Ein 4-stufiger Prozess
Folgende vier Stufen gehören zum Konfliktlösungsprozess der "Methode III":
- Definition des Problems
- Sammlung möglicher Lösungen,Wertung der Lösungsvorschläge, Entscheid für die beste Lösung
- Richtlinien für die Realisierung der Entscheidung
- Bewertung der Effektivität der Lösung
Die Stufe eins ist wichtig, denn nicht immer wird das problematische Verhalten von allen Beteiligten als solches erkannt. Die Problemdefinition sollte im Gespräch mit den Jugendlichen gemacht werden und nicht nur auf der Einschätzung der erwachsenen Person beruhen. Unterschieden werden sollte zwischen Problemen der Jugendlichen und Problemen der Erwachsenen. Diese sind nur selten deckungsgleich!
In einem zweiten Schritt werden gemeinsam Lösungen gesucht, damit die erkannten Probleme nicht mehr auftreten. Dann werden die Lösungsvorschläge auf ihre Durchführbarkeit gewertet. Vorschläge, die für eine Partei nicht akzeptierbar sind, fallen weg. Am Schluss dieses Prozesses, sollten sich alle Beteiligten für die "beste Lösung" entscheiden können. Keine Abstimmung durchführen, denn das produziert Verlierer! Lieber länger diskutieren! Die gefundene Lösung wird am Besten schriftlich fixiert, damit sich alle Parteien auch später noch an den genauen Wortlaut erinnern.
Der dritte Schritt legt fest, wie die Lösung realisiert werden soll. Dabei werden Verantwortliche und Zeitpunkte benannt. Dieser Schritt ist wichtig, denn die Lösung sollte in einer für Jugendliche überschaubaren Zeitspanne verwirklicht werden können. Der letzte Schritt liegt dann darin, den Erfolg der Lösung zu bewerten. Erfolgreich dürfte eine Lösung sein, wenn das in Stufe 1 definierte Problem nicht mehr vorkommt.
Auffällig ist, dass das vorgestellte Modell auf das pädagogische Element "Strafe" verzichtet. Im Mittelpunkt steht die Lösung des vorhandenen Problems, also der Aspekt "Zukunft". Nicht immer können pädagogisch Tätige in ihrer Arbeit auf Strafen verzichten. Grundsätzlich ist die Strafe aber als "letztes Mittel" einzusetzen. Denn: Hand aufs Herz! Wieviele Strafen werden bloss dazu verhängt, um das verletzte Ego des Teamleiters aufzubauen und nicht, um die Jugendlichen weiter zu bringen. Trotzdem werden sie normalerweise damit begründet, dass die Jugendlichen aus der Strafe etwas lernen sollten.
Der Fall: Konfirmandenlager Effretikon 2001
Im Mai 2001 hat die Verschiebung einer Konfirmation in Effretikon im ganzen Kanton Zürich für Aufsehen gesorgt.
Die Fakten:
- Im Mai 2001 weilten 35 KonfirmandInnen in einem Ferienlager in Vinelz BE. In einer Nacht entfernten sich 17 Jugendliche vom Lagerhaus, um einen Geburtstag zu feiern. Dabei wurden alkoholische Getränke konsumiert und es wurde geraucht. Zudem kam es zu Sachbeschädigungen.
- Mit ihrem Verhalten verletzten die Jugendlichen einen vor dem Lager unterschriebenen sog. "Lagervertrag".
- Am nächsten Morgen versuchte die Lagerleitung die Vorkommnisse zu rekonstruieren: im Plenum und mit Einzelbefragungen. Anschliessend wurden 3 Jugendliche nach Hause geschickt.
- Diese Strafe trug zu einer schlechten Stimmung im ganzen Lager bei. Am Abend beschloss die Lagerleitung, das Lager abzubrechen, nachdem sich die Situation zwischen Teilnehmern und Team verschärft hatte.
- Zehn Tage nach dem Lager beschloss die Kirchenpflege Illnau-Effretikon auf Antrag des Pfarrers, einen Teil der KonfirmandInnen erst im September zu konfirmieren.
- Gegen diesen Entscheid reichten einige Eltern einen Rekurs bei der vorgesetzten Behörde ein. Der Rekurs wurde in erster Instanz abgewiesen.
- Die nächsthöhere Instanz - der Kirchenrat des Kantons ZH - gab, allerdings erst im September, den rekurrierenden Eltern recht. Auf einen Verweis an den Pfarrer und die Kirchenpflege wurde aber verzichtet. Der Kirchenrat meint, dass der abgeschlossene Lagervertrag zu wenig in Kooperation mit den Jugendlichen abgeschlossen wurde und die "Kollektivstrafe" Verschiebung der Konfirmation den unterschiedlichen Einzelverstössen zu wenig Rechnung trug.
- Der Kirchenrat des Kantons Zürich hat in Folge der Vorkommnisse in Illnau-Effretikon eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Empfehlungen für die 179 reformierten Gemeinden im Kanton zu Konfirmandenlagern ausarbeiten wird. Immerhin werden pro Jahr über 200 Lager durchgeführt.
Das 4-Stufen-Modell in der Praxis
In unserem oben genannten Szenario aus der Jugendarbeits-Praxis kann die Anwendung des 4-Stufen-Modells folgendermassen aussehen. Der Jugendarbeiter lässt sich von einem Jugendlichen, der dazu freiwillig (!) bereit ist, den Ablauf des Abends schildern. Die restliche Gruppe ist nicht dabei. Dabei kommt Folgendes heraus: Zwei jüngere Jugendliche wollen am Nachmittag den Jugendtreff besuchen. Beim Rütteln an der verschlossenen Türe, springt diese plötzlich auf, weil ein Bolzen abbricht. Die Jugendlichen beschaffen sich einen Hammer, um die Türe wieder zu reparieren. Dies ist aber nicht möglich. Die Türe lässt sich nicht mehr schliessen. Bald kommen weitere Jugendliche zum Treff. Die defekte Türe wird vergessen. Gemeinsam "hängt" man in den gemütlichen Sofas. Am frühen Abend kommen einige junge Erwachsene vorbei. Sie sind bereits 19-jährig und bringen Bier mit. Draussen regnet es in Strömen. Die jüngeren Jugendlichen wagen es nicht, die Älteren wegzuweisen, gerne trinkt man auch vom mitgebrachten Bier. Gemeinsam verbringt man den Abend im Treff, bis dann um 22.00 Uhr der Jugendarbeiter eintrifft.
Im Anschluss an diese Schilderung, die vom Jugendarbeiter nicht hinterfragt wird, werden alle Jugendlichen nach Hause geschickt. Dies akzeptieren sie ohne Murren. Ein Jugendlicher fragt, ob nun alle Jugendtreffverbot erhielten. Der Jugendarbeiter verneint dies. Ein anderer Jugendlicher bedauert, dass er das Vertrauen des Jugendarbeiters missbraucht hat, meint aber, dass "halt einfach alles so gekommen sei, wie es abgelaufen ist." Jetzt könne man auch nichts mehr ändern.
Die Problemdefinition wird erst am Montag im Gespräch mit einzelnen der beteiligten Jugendlichen gemacht. Diese kommen vorbei und teilen mit, dass sie das defekte Schloss reparieren wollten. Spontan ergibt sich ein Gespräch über den vergangenen Samstagabend. Dabei kristallisieren sich drei Problemkreise heraus. Für die Jugendlichen ist es (1) ein Problem, dass sie keinen Raum haben, um bei schlechtem Wetter das Wochenende zu verbringen. Für den Jugendarbeiter ist es (2) nicht akzeptabel, dass im Jugendtreff Alkohol konsumiert wird. Für die jüngeren Jugendlichen ist es (3) ein Problem, wenn ältere Kollegen gegen Regeln verstossen, sie aber nichts dagegen tun können. (Das Problem der defekten Türe ist nicht wirklich vorhanden, weil es sich um einen technischen Defekt am Schloss handelte, der den Jugendlichen einfach gerade gelegen kam.)
Im Anschluss an die Problemdefinition müssen Lösungen gefunden werden. Diese sind für die beiden ersten Probleme gar nicht so schwierig zu finden und können von allen Parteien akzeptiert werden: die jüngeren Jugendlichen erhalten jeweils für das Wochenende einen Schlüssel für den Jugendtreff; dafür müssen sie mit einer Unterschrift garantieren, die Treffregeln einzuhalten, d.h. unter anderem keinen Alkohol im Treff zu konsumieren; jeweils einer der Jugendlichen ist für den Schlüssel persönlich verantwortlich und bringt ihn am Montagnachmittag zurück. Problematischer zu lösen ist der dritte Problemkreis, die Sache mit den älteren Jugendlichen, bzw. jungen Erwachsenen, die mit Alkohol im Jugendtreff aufkreuzen. Hier sucht der Jugendarbeiter das Gespräch, um sie auf ihre Verantwortung den jüngeren Jugendlichen gegenüber hinzuweisen. Zudem wird vereinbart, dass der Jugendarbeiter am Samstagabend Stichkontrollen macht, um das Einhalten der Regeln zu kontrollieren und evt. ältere Jugendliche auf das Alkoholverbot hinzuweisen.
Der Erfolg der Lösung wird nun in der Praxis getestet. Diese zeigt, dass im Grossen und Ganzen keine Probleme mehr auftreten. Zwischen den Jugendlichen und dem Jugendarbeiter kann sich ein Vertrauensverhältnis aufbauen. Bald werden die regelmässigen Kontrollen überflüssig und die Jugendlichen können auch in den Schulferien über längere Zeit den Treff benutzen, ohne Regeln zu brechen.
Empfehlungen des Zürcher Kirchenrates für Kirchgemeinden, die Konfirmandenlager durchführen wollen
- Beibehaltung von Konfirmandenlagern, auch wenn die Durchführung anspruchsvoller geworden ist
- Abklärung der Hauptverantwortung bereits vor dem Lager
- Ausgewogenes Verhältnis von Teilnehmenden und Leitungspersonen
- Gemeinsame Einigung mit den Jugendlichen im Vorfeld des Lagers auf verbindliche Lagerregeln
- Bei jeder Regel ist zu bedenken, welche Konsequenzen deren Übertretung zur Folge hat. Bei der Festlegung von "Strafen" sollte Augenmass bewahrt werden.
- Für die Regeln und Sanktionen ist vorgängig das Einverständnis der Eltern einzuholen.
- Regeln und deren Übertretung können Konflikte zur Folge haben. Für die Konfliktlösung braucht es das geduldige Gespräch mit allen Beteiligten.
- In schwierigen Fällen holen sich die Verantwortlichen fachliche Unterstützung, z.B. bei entsprechenden Fachstellen der Landeskirche
Utopisches "Heile Welt-Szenario"?
Nicht in allen Fällen gelingt es, Konflikte mit Jugendlichen so einfach zu lösen. Das vorgestellte Szenario eignet sich zum Beispiel schlecht für Jugendliche, die mit dem Brechen von Regeln die Aufmerksamkeit der Bezugspersonen wecken möchten. Ihnen wird mit dem Konfliktlösungsmodell die Möglichkeit genommen, sich in Szene zu setzen. Normalerweise verträgt eine grössere Gruppe aber auch einen solchen "Querschläger", wenn sich die anderen Jugendlichen für das Konfliktlösungsmodell entscheiden. Ungeeignet ist das Modell auch, wenn über längere Zeit die "Wegsehen"-Methode praktiziert wurde oder wenn allgemein kein gutes Verhältnis zwischen dem Jugendarbeiter und den Jugendlichen besteht.
"Heile Welt im Jugendtreff" wird es übrigens auch nach einem gelungenen Konfliktlösungsprozess nicht geben. Bald schon steht der nächste Konflikt an, der gelöst werden muss. Das ist auch gut so! Denn schliesslich gehört es zu unserem Beruf, Jugendliche auf dem Weg ins Erwachsenenleben zu begleiten und Regelverstösse gehören zur gesunden Entwicklung Heranwachsender. Gut ist es auch, weil wir Berufsleute uns so immer wieder mit den Bedürfnissen von Jugendlichen auseinandersetzten müssen. Ab und zu muss dabei dann trotzdem eine "Strafe" ausgesprochen werden. Meist geht es aber ohne besser!
Für deine Arbeit am Ort wünsche ich dir gute Nerven, viel Geduld und Energie für die kreative Lösung von Konflikten mit deinen Kids. Vielleicht ist das 4-Stufen-Modell eine Hilfe. Anderenfalls hier noch ein kleiner Instant-Vorschlag: Versetze dich in die Situation der Jugendlichen, die den Regelverstoss begangen haben und versuche herauszufinden, welche Reaktion des Jugendarbeiters aus Sicht der Jugendlichen für die aktuelle Situation angemessen ist. Dieser Perspektivenwechsel bewirkt Wunder und verleiht Flüüüügel...
TIPPS aus der Jugendarbeits-Praxis
- Regelverstösse gehören zur gesunden Entwicklung Heranwachsender
- Konflikte sollen als pädagogische Chance wahrgenommen werden
- Sanktionen sollten nur dann ausgesprochen werden, wenn sie unvermeidlich sind oder wenn sie vorher mit den Jugendlichen vereinbart worden sind
- die Sanktionen sollten einen Zusammenhang mit dem Regelverstoss haben und dem Vergehen angemessen sein; oft machen Jugendliche selber gute Vorschläge, wie sie einen Regelverstoss wieder beheben wollen
- Diskussionen in emotionalem Klima gleich bei Entdeckung eines Regelverstosses bringen meist nichts - auf den kommenden Tag warten, wenn sich die Gemüter beruhigt haben
- Einzelgespräche bringen oft mehr als Gruppendiskussionen; aber Vorsicht: Einzelgespräche sind keine Verhöre, sondern sollen in gegenseitigem Respekt erfolgen!!
Quellen: http://zh.ref.ch/konfirmandenlager/dossier/. Kirchenbote des Kantons Zürich 17/2001. Reformierte Presse 36/2001. NZZ Nr. 207 vom 7. September 2001. Thomas Gordon: Lehrer-Schüler-Konferenz - Wie man Konflikte in der Schule löst? München (1998).