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Nikotin

Nikotin ist ein in den Blättern der Tabak­pflanze vorkommendes Alkaloid, das erregende oder lähmende Wirkung auf das Nerven­system aufweist. Nikotin wird bereits seit der Zeit der amerikanischen Maya­kultur als Droge konsumiert. Neben der Tabak­pflanze enthalten auch Kartoffeln, Tomaten und Auberginen (Nacht­schatten­gewächse) kleinere Mengen an Nikotin.

Nikotin als Droge wird durch das Inhalieren von Tabakrauch (z.B. Zigarette, Shisha), durch Kauen von Tabakerzeugnissen (Kautabak), durch Schnupfen (Schnupftabak), in Form von Tabakbeuteln (Snus) oder mit Hilfe von elektrischen Vaporizern (E-Zigarette) konsumiert. Im medizinischen Bereich kommen auch Nikotinpflaster zum Einsatz.

Nikotin wirkt in geringen Dosen stimulierend. In mittlerer Dosierung wirkt es entspannend. In hoher Konzentration ist Nikotin giftig. Tabakkonsum gilt als eine der grössten Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit in der Welt. Tabakkonsum ist ein Hauptrisikofaktor für Krebs, Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Noch unklar sind die Gesundheitsrisiken von rauchlosen Tabak- bzw. Nikotinerzeugnissen wie E-Zigaretten oder Nikotinbeutel.

In der Schweiz ist das Rauchen von Zigaretten in den vergangenen Jahren an vielen Orten verboten worden (Restaurants, öffentliche Gebäude, ÖV etc.). Das hat dazu geführt, dass neue Formen von Nikotinkonsum entstanden sind. Bei Jugendlichen beliebt sind unter anderem E-Zigaretten, Shisha und Snus.

Neu Ab 1. Oktober 2024 sind der Verkauf und die Weitergabe von Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Bis zu diesem Datum gab es in jedem Kanton eine eigene Regelung für den Jugendschutz bei Tabakprodukten.

Tabakproduktegesetz (TabPG)

Am 1. Oktober 2024 treten in der Schweiz ein Tabak­produkte­gesetz (TabPG) und eine Tabak­produkte­verordnung (TabPV) in Kraft. Die Dokumente regeln unter anderem den Umgang mit den neuen nikotin­haltigen Pro­dukten, die in den letzten Jahren auf den Markt gebracht worden sind. Das Gesetz sieht ein Abgabe­verbot für alle Tabakprodukte an Kinder und Jugend­liche vor. Zudem schränkt es die Werbung auf öffent­lichem Grund für Tabakprodukte ein. Das Bundes­gesetz zum Schutz vor Passiv­rauchen wird auf E-Zigaretten ausgedehnt.

Trotz diesen Verschär­fungen liegt die Schweiz im inter­nationalen Vergleich auf dem zweit­letzten Platz, was die Tabakregulierung betrifft.

Neu Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakproduktegesetz, TabPG) (provisorische Fassung)
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Neu Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (Tabakprodukteverordnung, TabPV) (provisorische Fassung)
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Neu Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (Stand: 1. Oktober 2024)
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Neu FAQ - Tabakproduktegesetz
Bundesamt für Gesundheit (28.08.2024)
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Dokumente

TABAK & CO. - Informationen für Eltern und andere Erziehende
Kanton SG: Fachstelle ZEPRA (2022).
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E-Zigaretten

Gemeinsamer Standpunkt der Gesundheits- und Suchtorganisationen zu E-Zigaretten.
AT, Krebsliga, Sucht Schweiz u.a. (01.11.2022).
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Infoblatt E-Zigaretten.
Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (Dezember 2022).
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Puff Bars und andere Einweg-E-Zigaretten.
Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (März 2022).
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Vergleichstabelle Einweg-ENDS.
Ratgeber MOJUGA (März 2022).
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Weiterführende Links

Tabakpolitik der Schweiz und in den Kantonen (Bundesamt für Gesundheit)
bag.admin.ch/...

Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (at)
at-schweiz.ch

Nicotin (Wikipedia)
de.wikipedia.org/wiki/Nicotin